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Pressemitteilung

Gläubiger der Apotheke im Seidnitz-Center stimmen Insol­venzplan mit großer Mehrheit zu

  • Insolvenzplan war von Apotheker Helmut Michael und Rechtsanwältin Nicole Scholze erarbeitet und mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter abgestimmt worden
  • Positives Votum entscheidender Schritt zur Entschuldung und Neustart der Apotheke im SEC
  • Gläubiger erhalten Quote oberhalb des bundesweiten Durchschnitts

Die Gläubiger der insolventen Apotheke im SEC im Dresdner Seidnitz-Center haben heute dem Insolvenzplan des Apothekers Helmut Michael, der von ihm beauftragten verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwältin Nicole Scholze von der Kanzlei AndresPartner sowie dem Sachwalter Dr. Dirk Herzig von Schultze & Braun mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Insolvenzplan sieht für die ungesicherten Gläubiger die Auszahlung einer festen Summe mit einer überdurchschnittlichen Quote in Höhe von ca. 9,6 Prozent nach derzeitigem Stand der Insolvenztabelle vor. In herkömmlichen Insolvenzverfahren erreichen Gläubiger meist nur eine Quote zwischen drei und fünf Prozent.

„Die heutige Entscheidung der Gläubiger ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Ende der Insolvenz in Eigenverwaltung“, erklärt die Verfahrensbevollmächtigte Scholze. „Die Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Insolvenz des SEC selbst, haben die Sanierung der Apotheke sicher nicht erleichtert. Dennoch zeigen die betriebswirtschaftlichen Zahlen, dass unsere Maßnahmen in den vergangenen Monaten die richtigen waren.“

Michael, Scholze und Dr. Herzig führen den Apothekenbetrieb bereits seit knapp vier Jahren in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fort und haben zahlreiche Maßnahmen zu einer nachhaltigen Sanierung des Unternehmens umgesetzt. Auf diese Weise erwirtschaftet die Apotheke wieder kleinere Gewinne.

„Die Apotheke ist auf dem richtigen Weg, das haben uns heute auch die Gläubiger bestätigt. Nun geht es darum, die Vereinbarungen des Insolvenzplanes fristgerecht umzusetzen und damit die Voraussetzungen für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu schaffen“, sagt Sachwalter Dr. Herzig. Die Planbestätigung durch das Insolvenzgericht steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft über den Erlass des Sanierungsgewinns durch das Finanzamt und die Stadt Dresden. Beide entscheiden darüber voraussichtlich bis Ende September 2016, haben aber in den Vorgesprächen positive Bescheide in Aussicht gestellt.

Grundlage für den heutigen Erfolg war zudem die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Herrn Michael, Rechtsanwältin Scholze und Rechtsanwalt Dr. Herzig, die unbeirrt von der Insolvenz des Centerbetreibers alles unternommen haben, um den Betrieb der Apotheke aufrecht zu erhalten. Zudem betonen alle drei die große Unterstützung durch den Hauptlieferanten, die GEHE Pharma Handel GmbH, die jederzeit konstruktiv im Verfahren mitgewirkt hat.

Hintergrund:

Im November 2012 hatte Apotheker Helmut Michael Insolvenzantrag gestellt, das Verfahren wurde zum 1. Februar 2013 eröffnet. Die von ihm als Inhaber geführte Apotheke im SEC in Dresden hatte beim Amtsgericht Dresden beantragt, die Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen. Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig von Schultze & Braun wurde zum Sachwalter bestellt. 
Die Eigenverwaltung ist eine eigene Verfahrensart der Insolvenzordnung. Ziel ist es dabei, die Eigensanierung des Unternehmens durch die Belassung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner zu unterstützen. Im Falle einer Apotheke ist die Anordnung der Eigenverwaltung für die Erfüllung der Anforderungen des Apothekengesetzes unerlässlich. Denn mit dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen Insolvenzverwalter würde der Apotheker seine Apothekenerlaubnis gem. § 7 ApoG verlieren. Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu überprüfen und ihn zu überwachen (§§ 274 f InsO). Er hat sicher zu stellen, dass die Eigenverwaltung durch den Schuldner zu keinen Nachteilen für die Gläubiger oder zu Verfahrensverzögerungen führt.

Weitere Informationen:

Die Kanzlei AndresPartner, Rechtsanwälte & Steuerberater, Insolvenzverwaltung & Restrukturierung, Partnerschaft mbB hat sich auf die professionelle Bearbeitung von Insolvenzverfahren spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei, darunter Nicole Scholze in Dresden, Leipzig und Chemnitz, werden von Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. In zahlreichen Verfahren unterstützten die Rechtsanwälte der Kanzlei Unternehmen auch als Restrukturierungsbeauftragte sowie Sachwalter bei Eigenverwaltungen. Zu den bekanntesten Sanierungen der Kanzlei zählen die Heitkamp BauHolding, die TELBA AG, die Manss Fruchthandelsgruppe sowie die Maxdata Gruppe.

Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung von Unternehmen in der Krise. Mit rund 650 Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten in Deutschland und im europäischen Ausland vereint Schultze & Braun als einer der wenigen Anbieter juristischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand unter einem Dach. Schultze & Braun unterstützt Unternehmen regional, national und international in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen, führt sie durch Krise und Insolvenz oder zeigt, wie sich Insolvenzen vermeiden lassen. Darüber hinaus berät und vertritt Schultze & Braun Mandanten in Fragen der klassischen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung.

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