Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens – Kündigung eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsgenossenschaft durch Treuhänder
10.02.2015 (BGH, Urteil vom 18.9.2014 – IX ZR 276/13)
Die gesetzliche Neuregelung in § 67 c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 180, 185 = NZI 2009, 374).
Kommentar
Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens – Kündigung eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsgenossenschaft durch Treuhänder
10.02.2015 (BGH, Urteil vom 18.9.2014 – IX ZR 276/13)
Die gesetzliche Neuregelung in § 67 c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 180, 185 = NZI 2009, 374).
Lesen Sie hierzu u. a. die Anmerkungen von Rechtsanwalt Andreas Budnik zur bisherigen und aktuellen Rechtslage nach Inkrafttreten des § 67 c GenG.
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Wann genau muss Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit vorliegen? Der BGH hat sich mit seiner jüngsten Entscheidung gegen einen Großteil der Literaturmeinungen gestellt.