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Insolvenzverwaltung

Mit der Erfahrung aus über 2.500 Verfahren

Seit mehr als 40 Jahren werden unsere Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter bestellt. Tausende von Verfahren haben wir erfolgreich durchführen können, stets auf der Grundlage unserer bewährten Prinzipien.

Aktuelles

Ralf Hage führt vorläu­figes Insol­venz­ver­fahren der Trend­bad24

Vorläufiger Insolvenzverwalter verschafft sich jetzt Überblick und prüft alle Optionen für den bekannten Online-Händler

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Aktuelles

Dr. Claus-Peter Kruth zum vorläu­figen Insol­venz­ver­walter der KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH bestellt

Krefelder Sanierungsexperte Kruth verschafft sich nun Überblick über Gesamtsituation

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Aktuelles

Gläubiger bestä­tigen Sanie­rungsplan der Ortrander Eisen­hütte

Positives Gläubigervotum maßgeblich für die in einigen Wochen erwartete Verfahrensaufhebung durch das zuständige Amtsgericht

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Bürosituation

Von diesen Prinzipien lassen wir uns bei der Insolvenzverwaltung leiten:

  • Bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Sinne des § 1 der Insolvenzordnung (InsO)
  • Sanierung und Fortführung der Unternehmen, wann immer möglich
  • Bestmöglicher Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Unabhängigkeit von allen Gläubigergruppen
  • Transparentes Handeln gegenüber Gerichten und Gläubigern
  • Möglichst geringe Belastung der Insolvenzmasse mit Drittkosten

Unternehmens­insolvenz: Erfolge über dem Durchschnitt

Im Auftrag von Insolvenzgerichten in NRW, Niedersachsen und Sachsen sanieren wir Unternehmen, sichern Arbeitsplätze und wahren Gläubigerinteressen. Mit der Erfahrung aus über 2.500 Insolvenzverfahren erarbeiten wir Restrukturierungs- und Sanierungspläne und erhalten den Geschäftsbetrieb aufrecht, sofern möglich.

Bei rund 70 Prozent erfolgreicher Sanierungen liegt die durchschnittlich von uns erzielte Quote für die ungesicherten Gläubiger bei etwa zehn Prozent und damit fast doppelt so hoch wie der bundesweite Durchschnitt.

Sachwaltung: prüfen und überwachen

Als Sachwalter überwachen wir Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren und vertreten die Interessen der Gläubiger. Das Unternehmen und der für das Unternehmen handelnde Sanierungsberater erhält durch unsere, uns durch das Amtsgericht übertragene Aufgabe den erforderlichen Freiraum für eine nachhaltige Unternehmensrestrukturierung. Und falls von Insolvenzgericht und Unternehmen gewünscht, übernehmen wir auch die Kassenführung.

Personen im Gespräch

Konzerninsolvenz: Know-how und Ressourcen für komplexe Verfahren

Aufgrund ihrer Größe und Komplexität erfordern Konzerninsolvenzen besonders viel Know-how und ausreichende Ressourcen. Auf Basis einer Vielzahl erfolgreich begleiteter Konzerninsolvenzverfahren – auch mit internationaler Relevanz – verfügen wir über das Wissen, die Erfahrung und die Teams, um die vielfältigen und zeitkritischen Herausforderungen zu lösen. Dabei steht die Vermeidung von möglichen Folgeinsolvenzen von Konzerngesellschaften stets im Fokus.

Verbraucher­insolvenz: den finanziellen Neustart ermöglichen

Die private Insolvenz ist eine einschneidende Erfahrung mit unangenehmen Folgen. Sie kann aber auch eine Chance sein, sich zu entschulden und einen Neustart zu ermöglichen. In dieser schwierigen Zeit unterstützen und beraten wir Sie individuell und bearbeiten die Verfahren für Schuldner, Gläubiger und das jeweilige Insolvenzgericht so reibungslos wie möglich.

Beratungssituation

Gutachten: im Auftrag des Insolvenzgerichts

Regelmäßig werden wir von Insolvenzgerichten mit Insolvenzgutachten beauftragt. Darin skizzieren wir die Unternehmenshistorie samt Gründen für die Insolvenz, führen Aktiva und Passiva auf und analysieren und bewerten insolvenzrechtliche Anfechtungs- und Haftungsansprüche. Auf diese Weise wird sichtbar, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung begonnen haben und somit erstmals der Insolvenzgrund eingetreten ist.

Schluss­rechnungs­prüfung: Service für Insolvenzgerichte

Für die vertrauensvolle Prüfung der Schlussrechnung durch einen externen Dritten beschäftigen wir über 20 erfahrene Buchhaltungsspezialisten, die aus der Insolvenzverwaltung mit insolvenzspezifischer Rechnungslegung vertraut sind. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, prüfen wir nur dort, wo wir nicht selbst als Insolvenzverwalter tätig sind.

  • Schluss- und Zwischenrechnungsprüfung nach § 66 InsO
  • Kassenprüfung nach § 69 Satz 2 InsO
  • Sonderprüfungen (z. B. Prüfung des ordnungsgemäßen Handelns und bei Nichtbeachtung der sich daraus ergebenden Haftungsansprüche gegen den Insolvenzverwalter)
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit der beantragten Vergütung des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters und Sachwalters

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