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Pressemitteilung

Amtsge­richt Aurich bestätigt Eigen­ver­waltung der SKN Gruppe

  • Sanierung der traditionsreichen Druck- und Verlagsgruppe auf Kurs
  • Gerichtliche Anordnung der Eigenverwaltung wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Neuaufstellung der Unternehmensgruppe
  • Erste Sanierungsmaßnahmen sind bereits erfolgreich umgesetzt

Die Sanierung der SKN Gruppe ist weiterhin auf Kurs. Das zuständige Amtsgericht in Aurich hat erwartungsgemäß am 1. Juni 2018 die Insolvenzverfahren über das Vermögen der wesentlichen Gesellschaften der SKN-Gruppe eröffnet. Antragsgemäß hat das Gericht gleichzeitig die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann als Sachwalter eingesetzt. Somit verbleibt die Leitung des Unternehmens auch weiterhin in den Händen der Geschäftsführung. 

„Mit dem jetzt vorliegenden gerichtlichen Beschluss haben wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg einer umfangreichen Restrukturierung unserer Unternehmensgruppe gelegt“, sagt Charlotte Basse, geschäftsführende Gesellschafterin von SKN. „Wir sind damit aber noch nicht am Ziel unserer Bemühungen und werden in den nächsten Monaten weiterhin konzentriert unsere Neuaufstellung vorantreiben“, ergänzt Basse. Der Verkauf der Gruppe oder von einzelnen Unternehmensteilen ist dabei kein Bestandteil der weiteren Planungen. 

Der Geschäftsbetrieb ist stabil und läuft weiterhin im vollen Umfang. „Dafür haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubiger­ausschuss und dem Sachwalter gesorgt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von AndresPartner, der die Geschäftsführung während der Restrukturierung gemeinsam mit seinem Team von Restrukturierungsexperten begleitet und erste Sanierungsmaßnahmen bereits umgesetzt hat. 

Mit der Eröffnung des Verfahrens endet die Insolvenzgeldzahlung und die Unternehmens­gruppe muss die Löhne und Gehälter der jetzt verbliebenen rund 290 Mitarbeiter nun wieder aus eigener Kraft erwirtschaften. Die Planungen zeigen, dass dies auch gelingen wird. „Der Fokus liegt daher stark auf dem laufenden Geschäftsbetrieb und die Umsetzung weiterer Sanierungsmaßnahmen“, so der Restrukturierungs­verantwortliche Dr. Andres weiter. Er geht davon aus, die Sanierung noch im Laufe des Jahres abschließen zu können.

Hintergrund

Die SKN Gruppe hatte am Anfang März 2018 für sieben operative Gesellschaften Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das zuständige Amtsgericht in Aurich hatte diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung über wesentliche Gesellschaften der SKN Gruppe angeordnet.

Die SKN Gruppe nutzt dabei die seit 1. März 2012 geltenden gesetzlichen Möglichkeiten (ESUG), die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen gezielt eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen.

Als externen Berater hat SKN sich Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Dirk Andres von der Düsseldorfer Kanzlei AndresPartner an die Seite geholt, der mit seinem Team von Restrukturierungsspezialisten bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei ihrer Eigenverwaltung erfolgreich begleitet hat. Er und sein Team unterstützen die SKN Gruppe bei der Entwicklung und Umsetzung des Restrukturierungs- und Sanierungsplans.

Bei ihrem Vorhaben wird die Geschäftsführung auch durch den gerichtlich bestellten Sachwalter, den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann und dessen Team von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, begleitet. Aufgabe der Sachwaltung ist es, das Unternehmen während des gesamten Prozesses zu überwachen und Gläubigerinteressen zu wahren.

Weitere Informationen

Die SKN Gruppe ist die führende Druck- und Verlagsgruppe in Ostfriesland, deren Geschichte auf die Gründung eines Zeitungsverlages im Jahr 1867 durch D. G. Soltau zurückreicht. SKN ist in den drei Geschäftsbereichen Druck, Zeitung und Verlag tätig, in denen überwiegend der nationale Markt bedient wird.

Die SKN Gruppe beschäftigte bei Antragstellung 344 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon am Standort Norden 281, in Emden 63.

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