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Pressemitteilung

Amtsge­richt eröffnet das Verfahren der AWO OWL in Eigen­ver­waltung

Das zuständige Amtsgericht in Bielefeld hat erwartungsgemäß das Eigenverwaltungsverfahren des AWO Bezirksverband Ost-westfalen-Lippe e.V. („AWO OWL“) eröffnet.

Mit der Verfahrenseröffnung am 1. Januar 2024 hat das Gericht die Eigenverwaltung bestätigt und ist damit dem Antrag des Bezirksverbands sowie der Empfehlung des vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalter Stefan Meyer (PLUTA) gefolgt. Auch der vorläufige Gläubigerausschuss hat die Eigenverwaltung befürwortet. Mit der Eröffnung des Verfahrens und der gerichtlichen Bestätigung bleibt der Vorstand auch weiterhin vollumfänglich handlungs- und geschäftsführungsbefugt.

Große Fortschritte im Sanierungsprozess

In den vergangenen Wochen hat die AWO OWL bereits wesentliche Maßnahmen an-gekündigt und mit der Umsetzung begonnen. Im Ergebnis wird der ganz überwiegende Teil der Einrichtungen, Angebote und Leistungen des AWO Bezirksverbands auch zukünftig weitergeführt; hierzu zählen insbesondere die Kindertageseinrichtungen und die neun Seniorenzentren.

Verfahrensaufhebung weiterhin im Sommer 2024 angestrebt

Kernelement der Sanierung der AWO OWL ist der Insolvenzplan, der alle Details zur Neuaufstellung des Verbands sowie eine Einigung mit den Gläubigern vorsehen wird. „Wir haben das Eigenverwaltungsverfahren Anfang Oktober 2023 gestartet, um die AWO OWL an die gegenwärtigen internen sowie externen Herausforderungen mit der erforderlichen Geschwindigkeit anzupassen und zukunftsfähig aufzustellen. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass wir mit unserem Vorhaben weiterhin
gut voran kommen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Budnik von der Kanzlei Andres-Partner, der als Generalbevollmächtigter des Bezirksverbands für die Sanierung verantwortlich zeichnet und weiterhin von einem positiven Verfahrensabschluss im Sommer 2024 ausgeht.

„Wir sind mehr als froh, dass wir uns auf die tatkräftige Unterstützung unserer Mitarbeitenden bei unserer Sanierung sowie im Tagesgeschäft verlassen konnten. Ihnen gebührt mein ganz besonderer Dank, den wir auch durch die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien zum Ausdruck bringen. Zudem konnten wir in der weit überwiegenden Anzahl Verhandlungen mit unseren Zuschussgebern und Kostenträgern positive Ergebnisse erzielen. Wir freuen uns insbesondere, dass wir viele Dienste selbst weiterführen und somit nahezu alle unserer Mitarbeitenden weiter beschäfti-gen können“, sagt der Vorstandsvorsitzende Thomas Euler, der den Verband zusammen mit seinem Vorstandskollegen Christoph Lützenkirchen auch im Eigenverwaltungsverfahren führt.

Mit dem jetzt vorliegenden Eröffnungsbeschluss endet der Insolvenzgeldzeitraum. Für die Zeit ab Januar 2024 werden die Löhne und Gehälter aller Mitarbeitenden des Bezirksverbands wieder von der AWO OWL bezahlt. „Die umfassenden Unternehmensplanungen (Ertrags- und Liquiditätsplanungen) der AWO OWL zeigen unzweifelhaft, dass das auch möglich ist“, teilt der gerichtlich bestellte Sachwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Meyer (PLUTA) mit.

Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich den AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. Hiervon sind ausdrücklich nicht betroffen die AWO Ortsvereine und AWO Kreisverbände in OWL, andere AWO Bezirksverbände in NRW und ebenso nicht betroffen der AWO Bundesverband.

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