- Gläubiger stimmen Insolvenzplan mit großer Mehrheit zu
- Erhalt und Fortführung des St. Elisabeth-Krankenhauses gesichert
- Zuspruch bei Patienten: Belegzahlen im Jülicher Krankenhaus steigen kontinuierlich
- Gesellschafterwechsel erfolgt nach Rechtskraft des Insolvenzplans
Gute Nachrichten für die Katholische Nordkreis-Kliniken GmbH ("KNK"). Das Unternehmen hat die letzte Etappe im gerichtlichen Eigenverwaltungsverfahren genommen. Die Gläubigerversammlung hat am 24. April 2023 dem Insolvenzplan mit großer Mehrheit zugestimmt. Mit dem Insolvenzplan wird der Erhalt und die Fortführung der KNK mit dem St. Elisabeth-Krankenhaus in Jülich gesichert sowie eine bestmögliche Befriedigung der beteiligten Gläubiger erreicht.
Gesellschafterwechsel voraussichtlich Anfang Mai 2023
Sobald der Insolvenzplan rechtskräftig ist und das Amtsgericht Aachen ihn bestätigt hat, kann der Gesellschafterwechsel bei der KNK auf die Stadt Jülich vollzogen werden. Das wird voraussichtlich Anfang Mai 2023 sein. Dann wird die Stadt Jülich als neue Gesellschafterin der KNK das St. Elisabeth-Krankenhaus weiterbetreiben und mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten.
Fortführung und Erhalt im Interesse der Gläubiger
„Das ist ein großer Erfolg, gerade in diesen schwierigen Zeiten für kleinere Krankenhäuser. Die Entscheidung der Gläubiger belegt insbesondere, dass sie Vertrauen in die Zukunft des St. Elisabeth-Krankenhauses haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Generalbevollmächtigter der KNK und Partner bei Eckert Rechtsanwälte. Durch die Umsetzung des Konzepts der Einhäusigkeit am Standort Jülich sei es gelungen, zwei Drittel der Arbeitsplätze zu erhalten und die gute medizinische Versorgung der Menschen in der Region sicherzustellen, so Dr. Boddenberg.
Blick nach vorne richten
„Das Ergebnis der Gläubigerversammlung ist ein sehr gutes und wichtiges Signal - für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Menschen in der Region. Es geht weiter im St. Elisabeth-Krankenhaus! Darüber freuen wir uns sehr. Die letzten Wochen und Monate haben uns allen viel abverlangt. Jetzt können wir den Blick nach vorne richten“, sagt Julia Disselborg, Geschäftsführerin der KNK. Die Belegschaft - mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus beiden Krankenhäusern - haben nun Gewissheit und können am Standort Jülich zusammenwachsen. Mit großem Engagement würden sie eine hervorragende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten erbringen, so Disselborg.
Konzept der Zusammenlegung geht auf
„Das zeigt auch der erfreuliche Zuspruch bei den Patienten. Die Belegzahlen im St. Elisabeth-Krankenhaus haben sich seit Zusammenlegung der beiden Häuser im März 2023 erheblich verbessert und sind aktuell so gut wie nie“, sagt Michael Schütte, Generalbevollmächtigter der KNK und Partner bei Eckert Rechtsanwälte. Die Belegquote sei von ursprünglich 50 Prozent auf fast 80 Prozent in kurzer Zeit gestiegen. Das veranschauliche deutlich, dass die Konzeption der Einhäusigkeit mit der Konzentration der beiden Krankenhäuser auf einen Standort voll aufgehe, so Schütte.
Bestmögliche Gläubigerbefriedigung
Die Sanierungsexperten Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte hatten den Insolvenzplan in Abstimmung mit dem Sachwalter Dr. Claus-Peter Kruth, Partner der Kanzlei AndresPartner, erstellt und dem Gericht vorgelegt. „Mit der Annahme des Insolvenzplans sind auch die Weichen für eine bestmögliche Befriedigung der beteiligten Gläubiger und eine kurzfristige Beendigung des Insolvenzverfahrens gestellt worden“, betont Sachwalter Dr. Kruth, der den Sanierungsprozess im Auftrag des Gerichts überwacht und begleitet.