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Reform des Verbraucherinsolvenzrechts
Andreas Grund nimmt zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts Stellung, die im Juli 2014 in Kraft getreten ist: "Die Gesetzesänderung soll der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte dienen und nicht der Vereinfachung des Verfahrens".