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Über die Einsetzung von Sonderinsolvenzverwalter
Das EXISTENZ Magazin hat Dr. Dirk Andres nach seiner Einschätzung zur Einsetzung von Sonderinsolvenzverwalter bei Verfahren befragt. Demnach ist die Einschaltung unter anderem immer dann angeraten, wenn sich für das Gericht im Rahmen der Aufsicht nach § 58 InsO Anhaltspunkte für Pflichtversetzungen ergeben.