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Pressemitteilung

Gläubiger der Apotheke im Seidnitz-Center stützen Sanie­rungskurs

  • Gläubiger sprechen Apotheker Helmut Michael, der verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwältin Nicole Schmidt sowie Sachwalter Dr. Dirk Herzig das uneingeschränkte Vertrauen aus
  • Insolvenzplan soll bis 31. Mai 2013 vorgelegt werden

Die Gläubiger der insolventen Apotheke im Dresdner Seidnitz-Center stehen geschlossen hinter dem Sanierungskurs des Apothekers Helmut Michael, der von ihm beauftragten verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwältin Nicole Schmidt von der Kanzlei AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter sowie dem Sachwalter Dr. Dirk Herzig von Schultze & Braun. In der Gläubigerversammlung am Mittwoch sprachen sich die Gläubiger einstimmig dafür aus, die Sanierung der Apotheke in Eigenverwaltung fortzusetzen.

Michael, Schmidt und Dr. Herzig arbeiten derzeit an einem Insolvenzplan, der die Fortführung der Apotheke bei gleichzeitiger bestmöglicher Befriedigung der Gläubigerinteressen ermöglichen soll. „Die Gläubiger haben allen Verfahrensbeteiligten ihr uneingeschränktes Vertrauen ausgesprochen, weil sie sehen, dass die Zusammenarbeit hervorragend funktioniert und die Apotheke auf einem guten Weg ist“, berichtet Dr. Herzig. Der Insolvenzplan soll den Gläubigern nun bis zum 31. Mai 2013 vorgelegt werden.

In den vergangenen Monaten waren gemeinsam mit Apotheker Michael und der Sanierungsbeauftragten Schmidt bereits erste erfolgreiche Maßnahmen zur Sanierung eingeleitet worden. Selbst kleine Gewinne konnte die Apotheke bereits wieder erwirtschaften. „Wir freuen uns, dass alle wesentlichen Beteiligten unseren Kurs weiterhin unterstützen. Mit dem positiven Gläubigervotum ist jetzt ein wichtiger Schritt in Richtung Sanierung der Apotheke getan“, sagt Rechtsanwältin Schmidt.

Hintergrund:

Im November 2012 hatte Apotheker Helmut Michael Insolvenzantrag gestellt, das Verfahren wurde zum 1. Februar 2013 eröffnet. Die von ihm als Inhaber geführte Apotheke im SEC inDresden hatte beim Amtsgericht Dresden beantragt, die Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen zu dürfen. Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig von der Kanzlei Schultze & Braun wurde zum Sachwalter bestellt.

Die Eigenverwaltung ist eine eigene Verfahrensart der Insolvenzordnung. Ziel ist es dabei, die Eigensanierung des Unternehmens durch die Belassung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner zu unterstützen. Im Falle einer Apotheke ist die Anordnung der Eigenverwaltung für die Erfüllung der Anforderungen des Apothekengesetzes unerlässlich. Denn mit dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen Insolvenzverwalter würde der Apotheker seine Apothekenerlaubnis gem. § 7 ApoG verlieren. Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu überprüfen und ihn zu überwachen (§§ 274 f InsO). Er hat sicher zu stellen, dass die Eigenverwaltung durch den Schuldner zu keinen Nachteile für die Gläubiger oder zu Verfahrensverzögerungen führt.

Weitere Informationen:

Die Kanzlei AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter hat sich auf die professionelle Bearbeitung von Insolvenzverfahren spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei, darunter Nicole Schmidt in Leipzig und Chemnitz, werden von Insolvenzgerichten mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Zu den bekanntesten Sanierungen der Kanzlei zählen die Automobilzulieferer C.D. Peddinghaus und Jung, Boucke, die Heitkamp BauHolding, die Manss Fruchthandelsgruppe sowie die Wilhelm Kirchhoff GmbH.

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