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Pressemitteilung

Insol­venzplan der Clemens Kleine Unter­neh­mens­gruppe beim Amtsge­richt Düsseldorf einge­reicht

  • Mit der Einreichung des Insolvenzplans und Terminbestimmung des Amtsgerichts ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, um die erforderliche Neuaufstellung der Unternehmensgruppe mithilfe der Möglichkeiten der Insolvenzordnung zügig und effektiv umzusetzen
  • Die Gläubiger bekommen jetzt die Möglichkeit, über den Insolvenzplan und damit über die Zukunft der Unternehmensgruppe abzustimmen
  • Der Geschäftsbetrieb mit rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird bundesweit auch in Corona-Zeiten in vollem Umfang fortgeführt

Das zuständige Amtsgericht hat den von Clemens Kleine für die Clemens Kleine Holding GmbH sowie fünf Tochtergesellschaften heute eingereichten Insolvenzplan entgegengenommen und wird in Kürze einen Erörterungs- und Abstimmungstermin bestimmen. Der Plan war in den vergangenen Wochen von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem Generalbevollmächtigten erarbeitet und mit dem Gläubigerausschuss und dem gerichtlich bestellten Sachwalter der Unternehmen abgestimmt worden. Demnach wird die sanierte Unternehmensgruppe von den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt werden.

Damit ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg erreicht, die Unternehmensgruppe zukunftsfähig aufzustellen. „Wir freuen uns, dass damit ein entscheidender Meilenstein für die Zukunft der Unternehmensgruppe und den Erhalt der Arbeitsplätze unserer engagierten Kolleginnen und Kollegen erreicht wurde“, sagt Alexander Kleine, geschäftsführender Gesellschafter der Gruppe, der Clemens Kleine zusammen mit seinem Bruder in der vierten Generation führt.

Nach der Zulassung der Pläne durch das Gericht wird ein Erörterungs- und Abstimmungstermin anberaumt werden, den das Unternehmen für Ende der ersten Juli-Woche prognostiziert. Dort haben dann die Gläubiger der Unternehmensgruppe im Rahmen die Gelegenheit, den Insolvenzplan abschließend zu erörtern und darüber abzustimmen. Nach positiver Zustimmung, Bestätigung der Abstimmungsergebnisse durch das Amtsgericht und Berücksichtigung der üblichen gesetzlichen Fristen kann das Eigenverwaltungsverfahren dann aufgehoben werden. 

„Wir sind überzeugt davon, dass unser Konzept die beste Möglichkeit ist, Clemens Kleine für die anstehenden Herausforderungen zu rüsten und den langfristigen Fortbestand im Interesse aller Beteiligten sicherzustellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresPartner, der die Unternehmensgruppe als Generalbevollmächtigter seit Ende vergangenen Jahres begleitet.

„Unsere Auftragsbücher sind gut gefüllt, zahlreiche Neuaufträge werden in den folgenden Wochen und Monaten starten“, ergänzt Ulrich Kleine, geschäftsführender Gesellschafter der Gruppe und Vertriebsverantwortlicher für die operativen Gesellschaften. „Der Geschäftsbetrieb wird im vollen Umfang und mit der Zuverlässigkeit fortgesetzt, die unsere Kunden von uns gewohnt sind.“

Hintergrund

Die Clemens Kleine Unternehmensgruppe, eines der führenden Dienstleistungsunternehmen in Deutschland, hat im Dezember 2019 beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf für die Clemens Kleine Holding GmbH sowie fünf Tochtergesellschaften Anträge auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Am 1.März 2020 hatte das zuständige Amtsgericht das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum Sachwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung in der Eigenverwaltung zu überwachen und die Gläubigerinteressen zu wahren. Clemens Kleine hatte sich Ende des vergangenen Jahres aktiv für diesen Weg entschieden, da notwendig gewordene Restrukturierungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit durchgeführt werden konnten und so die Liquidität der Unternehmensgruppe stark beanspruchten. Darüber hinaus verursachteten die üblichen Anfangsinvestitionen in der Anlaufphase von neu gewonnenen Aufträgen einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf, der die Gruppe im großen Maße belastet hatte. 

Weitere Informationen

Mit einer mehr als hundertjährigen Unternehmenstradition gehört Clemens Kleine zu den wenigen Dienstleistungsfirmen in Deutschland, die seit Gründung in Familienhand geblieben sind. Als Partner für das infrastrukturelle Gebäudemanagement bietet Clemens Kleine seinen Kunden alle Leistungen aus einer Hand: von der Unterhalts-, Glas-, Fassaden- und Sonderreinigung über Personalservice bis hin zu Sicherheitsdiensten. 

Langjährige Kunden und Lieferanten schätzen eine Unternehmenspolitik, die seit Generationen auf Kontinuität, Effizienz und Exzellenz in punkto Dienstleistung setzt. Seit der Unternehmensgründung 1906 genießt das Thema Qualität absolute Priorität im internen wie externen Bereich. In diesem Zusammenhang ist es für das Unternehmen selbstverständlich dies auch von unabhängigen Organisationen wie der DEKRA attestieren zu lassen. Bundesweit beschäftigt die Unternehmensgruppe rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen: www.clemenskleine.de

Folgende Gesellschaften befinden sich im Eigenverwaltungsverfahren: 

  • Clemens Kleine Holding GmbH, Düsseldorf
  • Clemens Kleine Gebäudeservice GmbH, Berlin
  • Clemens Kleine Service GmbH, Berlin
  • Clemens Kleine Gebäudereinigung GmbH, Chemnitz
  • Clemens Kleine Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Düsseldorf
  • Clemens Kleine Cleaning Service GmbH, Chemnitz

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