Menü

Restrukturierung

Gemeinsam den Turnaround schaffen

Ihr Unternehmen befindet sich in einer Krise? Wir helfen Ihnen, die Krise zu meistern und wieder fit zu werden für zukünftige Herausforderungen – auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Lösungen und kurzfristiger Maßnahmen.

Referenzen

Lötters Draht: Restrukturierung in Eigenverwaltung

Gemeinsam mit der Geschäftsführung konnten wir den Traditionsbetrieb retten

Mehr erfahren

Referenzen

Restrukturierung der SKN Gruppe

Wir haben die SKN Druck- und Verlagsgruppe aus Ostfriesland bei ihrer Restrukturierung in Eigenverwaltung begleitet

Mehr erfahren

Referenzen

SKN Gruppe: Restrukturierung in Rekordzeit

Neuaufstellung der SKN Gruppe wurde innerhalb von 7 Monaten erfolgreich abgeschlossen

Mehr erfahren

Büroansicht

Schon vielen mittelständischen Unternehmen haben wir so zu neuem und nachhaltigem Erfolg verhelfen können.

Dabei streben wir immer an, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren sind ideale Instrumente für eine zügige und effiziente Restrukturierung.

Quick-Check: Welcher Weg ist der richtige?

In einer Kurzanalyse schauen wir uns gemeinsam an, ob Ihr Unternehmen außergerichtlich oder über ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren saniert werden kann. Wir besprechen Vor- und Nachteile, geben Handlungsempfehlungen und berücksichtigen dabei bestehende Ansätze für eine Sanierung.

Im Rahmen des Quick Checks zeigen wir Ihnen auf, welche positiven Effekte die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens bietet. Wesentliche Aspekte hierbei sind die Themen Insolvenzgeld, Steuerersparnis, Vertragsauflösungen oder Personalkostensenkung sowie Auswirkungen auf Kunden, Lieferanten, Finanzierer, Arbeitnehmer und sonstige Stakeholder.

Gesprächssituation

Eigenverwaltung: Sanierung in Eigenregie

Im Eigenverwaltungsverfahren (§ 270ff InsO) kann ein Unternehmen sich innerhalb von sechs bis neun Monaten finanz- und leistungswirtschaftlich neu aufstellen. Für die Gläubiger überwacht ein Sachwalter – in größeren Verfahren zusätzlich ein Gläubigerausschuss – den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens, während die Geschäftsführung des Unternehmens handlungsfähig bleibt.

Ein interdisziplinäres Team von AndresPartner bereitet gemeinsam mit Ihnen das Verfahren vor und übernimmt auch unternehmerische Verantwortung als CRO oder Generalbevollmächtigter. Durch viele erfolgreiche Sanierungen verfügen wir über die notwendigen Erfahrungen, um Ihre Eigenverwaltung punktgenau vorbereiten und effizient durchführen zu können.

Vorteile der Eigenverwaltung

  • Einsparung von Personalkosten durch drei Monate Insolvenzgeld
  • Beendigung von Leasing- und Finanzierungsverträgen ohne Kündigungsfrist
  • Beendigung von Immobilienmietverträgen mit drei Monaten Kündigungsfrist
  • Arbeitnehmerkündigung mit maximaler Kündigungsfrist von drei Monaten
  • Sozialplan mit maximal 2,5 Bruttomonatslöhnen

Schutzschirm: Wenn Sie nur drohend zahlungsunfähig sind

Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) unterscheidet sich vom Eigenverwaltungsverfahren dadurch, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein darf, sondern nur drohend zahlungsunfähig ist.

Das Unternehmen kann den Sachwalter selbst aussuchen, er wird in der Regel nicht von Gläubigerausschuss oder Insolvenzgericht bestimmt. Die Vorzüge der Verfahrensart sind mit denen der Eigenverwaltung identisch.

Gesprächssituation

Sanierung mittels StaRUG

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) gibt Unternehmen Instrumente an die Hand, damit sie besser durch eine Krise kommen – ohne dabei ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Das StaRUG gibt Unternehmen bessere Werkzeuge an die Hand, um Vergleiche mit Gläubigern auszuhandeln. Einzelne Gläubiger können dabei überstimmt werden und so in einen Vergleich „gezwungen“ werden. Die Vergleiche können auf bestimmte Gläubigergruppen beschränkt werden.

Das Verfahren sucht keine mediale Präsenz und läuft dezent und still zwischen den Beteiligten ab, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit nachhaltig zu beseitigen. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten maßgeblich. Entscheidend ist, das Verfahren professionell vorzubereiten und begleiten zu lassen.

Außergerichtliche Sanierung: Erfolgreich verhandeln

Das primäre Ziel der außergerichtlichen Sanierung ist es, eine Insolvenz zu vermeiden. Finanzierer, Betriebsräte, Gewerkschaften oder Gläubiger tragen oftmals einen außergerichtlichen Sanierungsweg, wenn nachvollziehbar deutlich gemacht wird, dass das Unternehmen auf andere Weise nicht überlebensfähig ist.

Zusammen mit Ihnen entwerfen wir einen nachhaltigen Sanierungsplan und entwickeln eine Strategie für die Verhandlungen mit den Gläubigern. Im Fokus steht dabei immer, eine schnelle außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Diese Seite verwendet Cookies.

Bitte erlauben Sie den Einsatz von Cookies, damit Sie diese Seite in vollem Funktionsumfang nutzen können.

Speichern Abbrechen Ok, einverstanden Tracking ablehnen