Andreas Budnik ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Diplom-Rechtspfleger (Dipl.-Rpfl., FH) und seit mehr als 24 Jahren auf diesem Gebiet tätig. Als Partner der überregional tätigen Kanzlei AndresPartner wird er von den Amtsgerichten Mönchengladbach, Bochum und Bielefeld als Sachverständige, Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter sowie von Gerichten außerhalb von NRW als Schlussrechnungsprüfer bestellt.
Seine Hauptexpertise liegt in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen mittels Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren einschließlich der Erstellung von Insolvenzplänen. In der Eigenverwaltungsberatung ist er als Generalhandlungsbevollmächtigter oder als Organ tätig und hat ausgewiesene Expertise im Bereich der Sozialwirtschaft mit bis zu 3.500 Mitarbeitenden sowie den verschiedensten Branchen mit IT-, Startup- und Dienstleistungsunternehmen, Bau- und Automobilzulieferindustrie sowie Einzelhandelsgeschäften.
Zudem ist er mit der Durchsetzung und Abwehr von Haftungs-, Insolvenz-, Anfechtungsansprüchen bestens vertraut und hat einschlägige Erfahrung in der Beratung von Gläubigern und Unternehmen, Gesellschaftern sowie Geschäftsführern im Insolvenzvorfeld und in Krisensituationen.
Andreas Budnik ist Referent und veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften zu insolvenzrechtlichen Themen. Er kommentiert das Vergütungsrecht der InsVV im Beck’schen Online-Kommentar BeckOK Insolvenzrecht, der 2021 auch als Printausgabe erschienen ist, und ist Mitautor im Handbuch zur Insolvenz von Kraemer/Vallender/Vogelsang, in dem er die Sanktionen in der Insolvenz sowohl gegenüber dem GmbH-Geschäftsführer als auch gegenüber den Gesellschaftern darstellt.
Er ist Mitglied im Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), in der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung (AGIS) im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Düsseldorfer Anwaltverein sowie im Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sowie in der Vereinigung für das Recht und die Praxis der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, Deutscher Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. (DRIT).
Seine berufliche Tätigkeit basiert auf dem Studium an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege (vormals Verwaltungsfachhochschule) in Rotenburg a. d. Fulda mit anschließender Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger (FH) und dem sich anschließenden Studium der Rechtswissenschaften mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt an der Universität Osnabrück: Nach erfolgreichen Abschluss des Referendariat beim OLG Frankfurt am Main wurde er 2002 als Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht Düsseldorf zugelassen, nachfolgend auch beim OLG Düsseldorf.
Im Jahr 2025 hat ihn die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung (AGIS) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zum „Eigenverwalter des Jahres“ nominiert, der sich besonders bei der Begleitung von Eigenverwaltungsverfahren als Generalhandlungsbevollmächtigter oder Geschäftsleiter ausgezeichnet hat.
Der Fachverlag Best Lawyers führt ihn im Ranking Deutschlands Beste Anwälte und im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht auf.