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Ruth Braukmann
Lawyer and Specialist in Employment Law
Ruth Braukmann ist seit dem Jahr 2010 als Rechtsanwältin zugelassen und bereits seit dem Jahr 2005 für die Kanzlei tätig. Neben der Bearbeitung insolvenzrechtlicher Fragen ist sie im allgemeinen Wirtschafts- und Vertragsrecht sowie im Arbeitsrecht tätig. Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört die Prozessführung im Bereich der insolvenzspezifischen Ansprüche, wie z. B. der Insolvenzanfechtung und der Geschäftsführerhaftung, sowie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Ferner berät Frau Braukmann Gläubiger und Unternehmen in insolvenzspezifischen Fragestellungen.
Frau Braukmann hat Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf studiert. Darüber hinaus verfügt sie über ein DELE-Diplom für Spanisch als Fremdsprache und war während ihres Rechtsreferendariats unter anderem für eine Wirtschaftskanzlei in Buenos Aires (Argentinien) tätig. Seit April 2019 ist Frau Braukmann Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Aufsätze und Anmerkungen
- Anmerkung zum BGH-Urteil vom 17.07.2013, Az. VIII ZR 163/12, NZI 2013, 895
- Anmerkung zum BGH-Urteil vom 06.05.2021, Az. IX ZR 57/20, NZI 2021, 735
Sonstiges
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
- Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“
- Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V. (ADJV e.V.)